Bredemann Stiftung

Wegen falscher Beratung erhält die Bredemann Busch-du Fallois-Stiftung Anlagevermögen zurück

Zahlreiche Medien, darunter die Westdeutsche Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Zeitung, berichten im Frühjahr 2015 über das Ende eines Prozesses, den die Hildegard Bredemann Busch-du Fallois-Stiftung gegen die Commerzbank AG angestrengt hatte.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die von der Bank vorgeschlagene Anlageform eines geschlossenen Immobilienfonds nicht mit der satzungsgemäßen Verpflichtung zum Kapitalerhalt vereinbar sei und der Stiftung daher hätte nicht vorgeschlagen werden dürfen. Darüber hinaus habe die Bank den Erhalt und die Höhe ihrer Provisionen für diese Anlageberatung verschwiegen. Deshalb wurde die Bank zu Schadenersatz verpflichtet, auf eine Revision wurde verzichtet. Das Urteil wurde als richtungweisend für zahlreiche gemeinnützige Organisationen und Institutionen angesehen.

Zum Artikel in der Online-Ausgabe der F.A.Z.